§ 1 Name
Der Turn- und Sportverein Kreuzweingarten- Rheder, nachstehend TuS genannt, wurde 1924 gegründet und am 17. Mai 1963 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Euskirchen eingetragen (Nr. 3 VR 294).
Die Farben des TuS sind schwarz-gelb.
§ 2 Zweck
(1) Förderung des Sports als Leibesübung.
Um einen ordentlichen Sport- und Spielbetrieb zu ermöglichen, wird die Mitgliedschaft in den zuständigen Sport- und Fachverbänden nachgesucht.
(2) Pflege des heimatlichen Brauchtums.
(3) Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. d. §§ 51 - 68 der Abgabenordnung.
(4) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmässigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismässig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Mitgliedschaft und Aufnahme
(1) Der TuS besteht aus
Der Vorstand hat das auszuschließende Mitglied vorher schriftlich zu einer Sitzung zu laden, damit es sich rechtfertigen kann. Die Sitzung muss frühestens zwei Wochen und spätestens einen Monat nach der Ladung stattfinden. Kommt das Mitglied der Einladung nicht nach, so wird trotzdem über seinen Ausschluss entschieden.
Die Entscheidung über den Ausschluss eines Mitglieds ist diesem schriftlich bekanntzugeben und ausserdem an der dafür vorgesehenen Stelle zu veröffentlichen.
§ 5 Organe
Die Organe des TuS sind
©Copyright. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.